Entstehung

Wie entsteht eine Stadtwirtschaftsstrategie?

Mit der Formulierung einer Stadtwirtschaftsstrategie legt eine Kommune Erwartungen, Ziele und ggf. auch konkrete Maßnahmen für einen bestimmten Zeitraum fest. Diese betreffen das Gesamtgebilde Stadtwirtschaft – also alle Unternehmen, an denen eine Kommune mittelbar oder unmittelbar (mehrheitlich) beteiligt ist -, einzelne Geschäftsfelder (z.B. Energie, Immobilien, Verkehr, …) und einzelne Unternehmen. Eine solche Strategie sollte zum Ende der Laufzeit überarbeitet werden.

Maßgeblich für den Entstehungsprozess und die spätere Umsetzung der Inhalte einer Stadtwirtschaftsstrategie ist sowohl die Beteiligung der politisch Verantwortlichen als auch der von der Strategie umfassten Unternehmen (i.d.R. vertreten durch die Geschäftsleitungen). Darüber hinaus können weitere Gruppen eingebunden werden. Dies können beispielsweise Arbeitnehmervertretungen sein oder Kundinnen und Kunden der städtischen Unternehmen, die über Kundenbeiräte oder durch Umfragen ihre Erwartungen in den Entstehungsprozess mit einbringen.

Koordiniert wird der Entstehungsprozess von der Einheit, die innerhalb der Kommune für das Beteiligungsmanagement verantwortlich ist. Diese Einheit kann sowohl in der Verwaltung angesiedelt sein als auch privatwirtschaftlich organisiert im Auftrag der Stadt handeln. Sie dient als Schnittstelle und Koordinator zwischen den einzelnen Anspruchsgruppen. Hier werden die Ergebnisse der Stakeholder-Befragungen gesammelt, Formulierungsvorschläge erarbeitet, Termine koordiniert und vorbereitet und alle weiteren administrativen Aufgaben erledigt, die zur Erstellung einer Stadtwirtschaftsstrategie notwendig sind.

Die Zusammenführung, Diskussion und Formulierung der Erwartungen, Ziele und Maßnahmen, welche die einzelnen Stakeholder für die kommunalen Unternehmen formuliert haben, sollte im Rahmen eines Lenkungskreises (oder eines vergleichbaren Gremiums) erfolgen. Diesem Lenkungskreis sollten die politisch Verantwortlichen der Kommune ((Ober-)Bürgermeister, Kämmerer, Beteiligungsdezernent), Vertreter der Fraktionen des Kommunalparlaments sowie des Beteiligungsmanagements angehören.

Nach der Finalisierung erfolgt die Befassung, Diskussion und Beschlussfassung der Strategie in den zuständigen politischen Gremien (bpsw. Magistrat und Stadtverordnetenversammlung). In diesem Prozess sind noch Anpassungen möglich, aufgrund der intensiven Vorbereitungen durch den Lenkungskreis sollten grundsätzliche Anpassungen aber nicht mehr notwendig sein.

Nach Inkrafttreten der Stadtwirtschaftsstrategie implementieren die kommunalen Unternehmen die für sie und mit ihnen formulierten Erwartungen, Ziele und Maßnahmen in ihre strategische Ausrichtung bzw. ins Tagesgeschäft. Dabei können auch Zielvereinbarung mit den Geschäftsleitungen sowie den Führungskräften helfen.

Während der kompletten Geltungsdauer der Strategie wird die Umsetzung durch das Beteiligungsmanagement evaluiert. Gegen Ende der Geltungsdauer wird seitens des (Ober-) Bürgermeisters oder Beteiligungsdezernenten der Prozess zur Überarbeitung angestoßen, der dann wieder mit der Abfrage möglicher Erwartungen, Ziele und Maßnahmen beginnt.